Rehasport im Fitness-Treff

Verein für Sportförderung
Ginsheim-Gustavsburg e.V.

Trainingsort: Fitness-Treff in Ginsheim

Wir haben uns mit mehreren sportbegeisterten Bekannten und Freunden anfangs des Jahres 2020 als gemeinnütziger Verein gegründet. Unser Ziel ist es in unserem Umkreis aktive Sportförderung zu betreiben, um anderen Menschen die positive Wirkung der körperlichen Bewegung zu vermitteln.
Beginnend mit dem Aufbau von Rehasportgruppen im Trainingsstandort Fitness-Treff sollen weitere Sportangebote der Fachrichtung Gymnastik für Schwangere und Senioren folgen.
Der geplante Beginn von vier Rehasportgruppen Orthopädie ist der September 2020.

Zertifikat Rehasport
Zertifikat Rehasport mittwochs
Zertifikat Rehasport freitags

Was ist Rehasport und wer kann daran teilnehmen?

Rehabilitationssport -kurz Rehasport- wird in Gruppen durchgeführt und hat das Ziel, durch regelmäßiges Training unter der Anleitung eines qualifizierten Fachübungsleiters die Belastbarkeit wiederherzustellen. Durch gezielte Übungen werden Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Körperbeherrschung gesteigert und damit können die Belastungen des täglichen Lebens wieder besser bewältigt werden.
Jeder, der eine Einschränkung der Beweglichkeit – vorübergehend oder chronisch – oder eine Behinderung hat oder davon bedroht wird, kann sich von seinem Arzt eine Verordnung über Rehabilitationssport ausstellen lassen. Solltest du also in Betracht ziehen, dir Rehasport verschreiben zu lassen, dann wende dich zunächst bitte an deinen Arzt oder deine Ärztin. Dann besprichst du mit deinem behandelnden Arzt, welche Form von Rehasport für dich in Frage kommt.

Arzt

Hier ein paar Beispiele an Erkrankungen, für die Rehasport verschrieben werden kann – mehr Infos bekommst du bei deinem behandelnden Arzt:

  • Bandscheibenvorfall
  • Rückenbeschwerden
  • Bluthochdruck
  • Arthrose
  • Hüftprobleme
  • Gelenkschmerzen
  • Rheuma
  • Gelenkerkrankungen
  • Diabetes
  • Asthma
  • Übergewicht
  • Schlaganfall

Rehasport beantragen in wenigen Schritten:

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Schritt 1

Konsultiere deinen Arzt.

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Schritt 2

Lasse dir von deinem Arzt das Antrags-Formular 56 der Rehasportverordnung ausfüllen.
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Schritt 3

Der Reha-Antrag wird von deinem Arzt oder von dir selbst bei deiner Krankenkasse eingereicht.

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Schritt 4

Deine Krankenkasse genehmigt den Antrag.

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Schritt 5

Melde dich bei uns für einen Termin über das Kontaktformular an.

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Schritt 6

Erfreue dich an einem schmerzfreien Leben!

So sieht ein Antrag auf
Kostenübernahme aus

FRAGEN & ANTWORTEN

WIE BEKOMME ICH EINE REHASPORTVERORDNUNG?

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung muss vom Kostenträger, i.d.R. also der gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden.

Dazu reichst du die Verordnung bei deiner Krankenkasse zur Bewilligung ein und nach erfolgter Bewilligung kommst du anschließend mit dieser zu unserem Trainingsort Fitness-Treff und meldest dich zur Teilnahme in einer Sportgruppe an.

WIRD REHASPORT VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?

Die Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Rehasport entstehen, werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Rentner, die Unfallversicherung für Unfallgeschädigte und die Krankenversicherung für Menschen mit allgemeinen, gesundheitlichen Beschwerden. Geringverdiener können sich übrigens an die Agentur für Arbeit wenden.

Das Gesetz schreibt vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen zum einen dazu verpflichtet sind, die Kosten für Rehasport zu übernehmen und zum anderen so lange zu zahlen bis die Behandlung abgeschlossen ist.

Um Anspruch auf die Verordnung von Rehabilitationssport zu erhalten, muss zunächst ein Reha-Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

WANN MUSS MIT REHASPORT BEGONNEN WERDEN?

Nach Erhalt der Genehmigung muss innerhalb von sechs Monaten mit dem Rehasport begonnen werden, ansonsten verliert der genehmigte Antrag seine Gültigkeit.

WIE LANGE IST EINE ÄRZTLICHE VERORDNUNG FÜR REHASPORT GÜLTIG?

Eine Rehasport-Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten. Diese müssen innerhalb von 18 Monaten absolviert werden. Sonderfälle sind chronische Erkrankungen, bei denen bis zu 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten möglich sind.

WIE OFT KANN ICH PRO WOCHE AM REHASPORT TEILNEHMEN?

Eine Rehasport-Verordnung umfasst 50 Einheiten. Der Arzt verordnet meist 1-2x pro Woche ein Rehasport-Gruppentraining. Die ärztliche Verordnung ist bindend und kann nicht umgangen werden.

WIE OFT DARF MAN BEIM REHASPORT FEHLEN?

Der therapeutische Erfolg von Rehasport ist abhängig von einer regelmäßigen Teilnahme. Daher solltest du die verordneten Trainingszeiten einhalten. Wenn du aufgrund von Krankheit oder Urlaub für längere Zeit fehlen solltest, wirst du im Anschluss wieder einer Gruppe zugewiesen, um den Rehasport fortzusetzen. Es entstehen keine Gebühren, falls du bei einer Trainingseinheit fehlen solltest. Dennoch können (zu) häufige Fehlzeiten dazu führen, dass du von der Rehasportgruppe ausgeschlossen wirst und ein anderer Rehasportler deinen Platz bekommt. Wir raten dir Rehasport ernst zu nehmen und an den Kursen teilzunehmen. Nur so kannst du deine Genesung garantieren!

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