FITNESS-TREFF PIEH & SCHEUER OHG
VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSPARTNER DES MITGLIEDS, GELTUNG UND ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vertragspartner des Mitglieds ist Fitness-Treff Pieh & Scheuer OHG in 65462 Ginsheim, In der Nachtweid 18-24, HRA 53319 im nachfolgenden genannt Fitness-Treff.
Fitness-Treff ist jederzeit wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn Fitness-Treff das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Fitness-Treff wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2. VERTRAGSABSCHLUSS IM STUDIO
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und Fitness-Treff mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch Fitness-Treff zustande (dies gilt auch bei einer Online-Voranmeldung, bei der das Mitglied den Antrag auf Mitgliedschaft erst im Studio unterschreibt). Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Fitness-Treff, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird.
3. VERTRAGSABSCHLUSS ONLINE
Wenn das Mitglied mit Fitness-Treff einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig abonnieren“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig abonnieren“ werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und es hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Fitness-Treff per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“). Fitness-Treff speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail mit der Bestätigungs-E-Mail zu.
Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Fitness-Treff abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Fitness-Treff nachfolgend informiert. Auch bei Widerruf des Mitglieds wird die nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu zahlende Servicepauschale für die elektronische Club-Card erhoben, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass Fitness-Treff keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Fitness-Treff mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können Ihre Erklärung auch über unser Kontaktformular (https://fitness-treff.de/kontakt), entsprechend den Erläuterungen (Zahlung/ Widerruf des Vertrages), elektronisch ausfüllen und übermitteln. Sollten Sie unser Kontaktformular nutzen, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4. AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG BEI VERTRAGSSCHLUSS WÄHREND BEHÖRDLICH ANGEORDNETER SCHLIESSUN
Verträge, die während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden des Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für Fitness-Treff. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits zum Zeitpunkt des oben beschriebenen Vertragsschlusses nach Ziffer 2 bzw. Ziffer 3 zustande kommt, die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von Fitness-Treff und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots wirksam wird. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und Fitness-Treff vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5. JUGENDLICHE UND NICHT VOLL GESCHÄFTSFÄHIGE
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit Fitness-Treff keinen Vertrag online abschließen. Ein Vertrag mit Fitness-Treff kann von diesen Mitgliedern aber jederzeit im Studio mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des Mitglieds geschlossen werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
6. STARTPAKET
Fitness-Treff kann bei Vertragsschluss als Willkommensgeschenk dem Mitglied kostenlos ein sogenanntes Startpaket überlassen, zum Beispiel bestehend aus Studio App, Trinkflasche, Handtuch und weiteren Artikeln.
Bei der Überlassung des Startpakets handelt es sich um eine freiwillige Zugabe zur Anmeldung. Auf die Überlassung besteht kein Anspruch. Fitness-Treff hat jederzeit das Recht, zukünftig keine Startpakete mehr auszugeben oder den Inhalt des Startpaketes zu ändern
7. HAUSORDNUNG; NUTZUNG VON SPINDEN UND PARKPLÄTZEN
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der im Studio aushängenden Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen zu Verhaltenspflichten des Mitglieds zur zulässigen Nutzung des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder enthalten.
Im Studio stellt Fitness-Treff dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung außerhalb der Anwesenheitszeiten ist Fitness-Treff berechtigt, die Spinde zu öffnen und zu leeren.
Soweit von Fitness-Treff Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden.
8. E-MAIL-ADRESSE / ÄNDERUNG VON MITGLIEDSDATEN
Das Mitglied teilt Fitness-Treff bei Vertragsschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von Fitness-Treff (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied Fitness-Treff die geänderten Daten unverzüglich mit.
9. BUTTERFLY APP
Fitness-Treff betreibt eine App mit dem Namen „Butterfly“. Dort kann das Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B. Trainingspläne, Online-Kurse) zu nutzen, seine Vertragsdaten zu verwalten.
10. DAUER UND BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf oder vierundzwanzig Monate. Wird der Vertrag nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit und kann wärenddessen jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. über das Kontaktformular auf www.fitness-treff.de/kontakt/ oder Brief). Etwaige dem Mitglied von Fitness-Treff gewährte Freimonate oder Ruhemonate (siehe Ziffer 11) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen, wenn die Entfernung von Wohnort zum Studio unzumutbar ist. Hierzu wird auf die allgemeine Rechtsdefinition der Zumutbarkeit im Arbeitsrecht verwiesen. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen Fitness-Treff zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.
11. RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT UND BEFREIUNG VON DER PFLICHT ZUR ZAHLUNG DES MITGLIEDSBEITRAGS
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Gründe für das Ruhen der Mitgliedschaft sind Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, die nachzuweisen sind. Die Ruhezeit darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform über das Kontaktformular oder per Brief/Email beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Für das Bearbeiten des Ruheantrages berechnet Fitness-Treff einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-€. Diese Gebühr kann im Lastschriftverfahren oder bar entrichtet werden.
12. ELEKTRONISCHE CLUB CARD
Die personalisierte, elektronische Club-Card wird gegen Zahlung einer Servicepauschale eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit der elektronischen Club-Card möglich. Die elektronische Club-Card ist nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 150,00. Diese Klausel schließt die Geltendmachung von Schadensersatz durch Fitness-Treff nicht aus; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Jeder Verlust der elektronischen Club-Card oder ihre Beschädigung ist unverzüglich Fitness-Treff zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die elektronische Club-Card umgehend gesperrt. Für die Ausstellung einer neuen elektronischen Club-Card bei Verlust oder Beschädigung der elektronischen Club-Card ist die jeweils aktuelle Servicepauschale für die elektronische Club-Card erneut zu zahlen, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass Fitness-Treff überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
13. ZAHLUNG DES MITGLIEDSBEITRAGS, FOLGEN DER NICHTZAHLUNG
Der Mitgliedsbeitrag wird vierzehntägig/monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten Monat der Mitgliedschaft werden zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag die Servicepauschale und die Gebühr für das Startpaket abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Fitness-Treff berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Alternativ ist das Mitglied berechtigt, den kompletten Mitgliedsbeitrag (12/24 Monate einschließlich aller Nebenkosten) innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft“ angegebene Konto zu überweisen. Komplette Beiträge für weitere Vertragsperioden (jeweils zwölf Monate) können innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn eines jeden Vertragsjahres entsprechend überwiesen werden. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Das Mitglied kann die Zahlungsweise (Lastschrift oder Überweisung) durch Mitteilung an Fitness-Treff ändern. Hierfür fällt eine Bearbeitungspauschale von Euro 10,00 an, es sei denn, das Mitglied weist nach, dass Fitness-Treff überhaupt keine Aufwendungen oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.
14. HAFTUNG
Die Haftung von Fitness-Treff, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von Fitness-Treff für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fitness-Treff, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von Fitness-Treff für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Fitness-Treff ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Fitness-Treff.
15. SONSTIGES
In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt Fitness-Treff mit, dass sie nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
Stand 07/2021